Steuererklärung

Geschätzte Nachbarn,
da wir letztes Jahr Zinserträge auf unserem Konto für den Erneuerungsfonds hatten, wurde darauf die Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen. Es kam die Frage auf, ob diese Verrechnungssteuer über die „Verwaltung” zurückgefordert wird oder von jedem Eigentümer selbst.
Ich habe diesen Punkt heute mit dem Steueramt Zug geklärt. Herr Spichtig hat mir Folgendes erklärt:
Die grosse Mehrheit der Eigentümergemeinschaften hat eine professionelle Verwaltung, die die Verrechnungssteuer zurückfordert. Da wir eine Selbstverwaltung haben, erstellen wir keine Steuererklärung als Verwaltung und können daher nicht zentral die Verrechnungssteuer zurückfordern.
Somit müssen/dürfen wir alle unseren Anteil der Verrechnungssteuer in unserer privaten Steuererklärung zurückfordern. Herr Spichtig empfiehlt uns, jeweils einen Kommentar hinzuzufügen, dass wir eine Selbstverwaltung haben. Ansonsten wird dieser Abzug mit grosser Wahrscheinlichkeit automatisch gestrichen, da davon ausgegangen wird, dass die Verwaltung die Rückforderung vornimmt.
Falls dieser Abzug gestrichen wurde, kann man einfach kurz beim Steueramt (041 594 20 00) anrufen und erklären, dass wir eine Selbstverwaltung sind. Somit wird das schnell und unbürokratisch angepasst.
Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Liebe Grüsse, Stefan
Erneuerungsfonds - Verrechnungssteuer

Geschätzte Nachbarn,

da wir letztes Jahr Zinserträge auf unserem Konto für den Erneuerungsfonds hatten, wurde darauf die Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen. Es kam die Frage auf, ob diese Verrechnungssteuer über die „Verwaltung” zurückgefordert wird oder von jedem Eigentümer selbst.
Ich habe diesen Punkt heute mit dem Steueramt Zug geklärt. Herr Spichtig hat mir Folgendes erklärt:
Die grosse Mehrheit der Eigentümergemeinschaften hat eine professionelle Verwaltung, die die Verrechnungssteuer zurückfordert. Da wir eine Selbstverwaltung haben, erstellen wir keine Steuererklärung als Verwaltung und können daher nicht zentral die Verrechnungssteuer zurückfordern.
Somit müssen/dürfen wir alle unseren Anteil der Verrechnungssteuer in unserer privaten Steuererklärung zurückfordern. Herr Spichtig empfiehlt uns, jeweils einen Kommentar hinzuzufügen, dass wir eine Selbstverwaltung haben. Ansonsten wird dieser Abzug mit grosser Wahrscheinlichkeit automatisch gestrichen, da davon ausgegangen wird, dass die Verwaltung die Rückforderung vornimmt.

Falls dieser Abzug gestrichen wurde, kann man einfach kurz beim Steueramt (041 594 20 00) anrufen und erklären, dass wir eine Selbstverwaltung sind. Somit wird das schnell und unbürokratisch angepasst.
 
Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.

Liebe Grüsse, Stefan
von Wolfgang Hass 9. September 2026
Fugen
9. September 2026
Garagentor
von Wolfgang Hass 9. September 2026
Feinpartikelfilter mit Rückspülung (Wasser)
von Wolfgang Hass 18. Juni 2026
Grünabfall - Container
von Wolfgang Hass 18. Mai 2026
Feuerlöscher in der Garage
von Wolfgang Hass 9. Mai 2026
Defibrillator - Danke Maria !!
von Wolfgang Hass 13. April 2026
The body content of your post goes here. To edit this text, click on it and delete this default text and start typing your own or paste your own from a different source.
von Wolfgang Hass 8. April 2026
Wieder sauber ... der Sommer kann kommen !
von Wolfgang Hass 8. April 2026
Bei unserer GV 2026 ist mir ein Programmpunkt verloren gegangen. Die Buchhaltungsdaten des Jahres 2025 wurden am 07.03.2026 von Albert Volmer geprüft. In seinem Revisionsbericht hat er die Empfehlung "Décharge" gegeben. Der Bericht wurde zuvor mit den Buchhaltungsdaten und Planungen für 2026 an alle Eigentümer verteilt. Wir danken Albert für die Prüfung und freuen uns, dass er auch im Jahr 2026 wieder als Revisor zur Verfügung steht. Wolfgang
von Wolfgang Hass 23. Februar 2026
Fam. Borek hat für das Haus 106 verschiedene Angebote eingeholt und stellt sie uns freundlicherweise zur Verfügung.
mehr EInträge