Steuererklärung

Erneuerungsfonds - Verrechnungssteuer
Geschätzte Nachbarn,
da wir letztes Jahr Zinserträge auf unserem Konto für den Erneuerungsfonds hatten, wurde darauf die Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen. Es kam die Frage auf, ob diese Verrechnungssteuer über die „Verwaltung” zurückgefordert wird oder von jedem Eigentümer selbst.
Ich habe diesen Punkt heute mit dem Steueramt Zug geklärt. Herr Spichtig hat mir Folgendes erklärt:
Die grosse Mehrheit der Eigentümergemeinschaften hat eine professionelle Verwaltung, die die Verrechnungssteuer zurückfordert. Da wir eine Selbstverwaltung haben, erstellen wir keine Steuererklärung als Verwaltung und können daher nicht zentral die Verrechnungssteuer zurückfordern.
Somit müssen/dürfen wir alle unseren Anteil der Verrechnungssteuer in unserer privaten Steuererklärung zurückfordern. Herr Spichtig empfiehlt uns, jeweils einen Kommentar hinzuzufügen, dass wir eine Selbstverwaltung haben. Ansonsten wird dieser Abzug mit grosser Wahrscheinlichkeit automatisch gestrichen, da davon ausgegangen wird, dass die Verwaltung die Rückforderung vornimmt.
Falls dieser Abzug gestrichen wurde, kann man einfach kurz beim Steueramt (041 594 20 00) anrufen und erklären, dass wir eine Selbstverwaltung sind. Somit wird das schnell und unbürokratisch angepasst.
Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Liebe Grüsse, Stefan

Bei unserer GV 2026 ist mir ein Programmpunkt verloren gegangen. Die Buchhaltungsdaten des Jahres 2025 wurden am 07.03.2026 von Albert Volmer geprüft. In seinem Revisionsbericht hat er die Empfehlung "Décharge" gegeben. Der Bericht wurde zuvor mit den Buchhaltungsdaten und Planungen für 2026 an alle Eigentümer verteilt. Wir danken Albert für die Prüfung und freuen uns, dass er auch im Jahr 2026 wieder als Revisor zur Verfügung steht. Wolfgang







