Seit einiger Zeit parken Fahrzeuge mit FR-Kennzeichen der Fa. AAG Energy AG in den Nachtstunden auf unseren Besucherparkplätzen. In der letzten Nacht hatten wir 3 (!!) Fahrzeuge dieser Firma auf unseren 4 Besucherparkplätzen. Dies hat mich dazu bewegt, eine Mail an die Firma AAG Energy AG zu schreiben. Zusätzlich habe ich eine Information an der Windschutzscheibe der Fahrzeuge hinterlassen. Die Immobilienfirma, die die Hausnummer 59 (rotes Haus) verwaltet, habe ich gebeten, eine Information zu den Besucherparkplätzen an deren Mieter weiterzuleiten. Zu eurer Information hier der Mailverkehr (ohne angehangene Bilder): +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Meine Mail vom 16.12.2025: Sehr geehrte Damen und Herren, seit geraumer Zeit parken Fahrzeuge ihrer Firma über Nacht auf den Besucherparkplätzen unserer Überbauung Zug Lüssirainstrasse. Heute Nacht belegen 3 Fahrzeuge drei unserer vier Besucherplätze. Wir können die Fahrzeuge keinem unserer Eigentümer (oder deren Besuchern) zuordnen. Bitte teilen sie uns mit, in welchem Haus sie Besucher sind (Name & Hausnummer). Wenn wir die Fahrzeuge keinem Haus zuordnen können oder keine Rückmeldung von ihnen erhalten, werden wir - die bisherige Nutzung der Parkplätze in Rechnung stellen - die Fahrzeuge abschleppen lassen - die örtliche Polizei einbinden MFG MEG 1 Lüssirainstrasse ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ AAG Energy vpm 17.12.2025: Sehr geehrte Damen und Herren, Wir sind provisorische Mieter einer Wohnung an der Lüssirainstrasse 6. Unser Vermieter ist die Gesellschaft ImmoZug. Wir halten fest, dass sich die Nutzung der Besucherparkplätze in etwa 95 % der Fälle auf ein einziges Fahrzeug beschränkt, welches ausschliesslich abends und nachts abgestellt wird und keinen dauerhaften oder missbräuchlichen Charakter aufweist. Des Weiteren waren wir Ziel von expliziten Drohungen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Parkplätze, welche sich in erheblichen Beschädigungen an unserem Fahrzeug manifestiert haben, insbesondere durch eine rund drei Meter lange Kratzspur sowie das Anbringen eines Nazi-Symbols (Hakenkreuz). Diese Handlungen stellen strafbare Handlungen dar, insbesondere Sachbeschädigung und Drohung, im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Ihre Kontaktaufnahme ermöglicht es uns nun, die Situation umfassend zu dokumentieren, und wir behalten uns ausdrücklich vor, Strafanzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten. Freundliche Grüsse Avec mes meilleures salutations, Ardit Gashi ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Meine Mail vom 17.12.2025: Sehr geehrter Herr Gashi, die von ihnen angemietete Wohnung gehört nicht zu unserer Überbauung. Unsere Parkplätze sind eindeutig gekennzeichnet und nur für die Eigentümer oder deren Gäste. Ich möchte explizit zum Ausdruck bringen, dass ich ihnen zu keiner Zeit in irgendeiner Weise gedroht oder eine Beschädigung vorgenommen habe. Ich habe auch keinerlei Kenntnis solcher Ereignisse. Ich bitte sie, von derartigen, haltlosen Unterstellungen abzusehen ! Ich bitte sie zudem ausdrücklich die Fahrzeuge zukünftig an anderer Stelle zu parken.
Lageplan der Häuser MEG 1 & 2 MFG Wolfgang Hass Verwaltung MEG 1