Solaranlage in Zug: Versicherung nicht vergessen

Wer eine Photovoltaikanlage installiert, sollte neben Ertrag und Förderung auch den
Versicherungsschutz prüfen. Das gilt besonders, wenn zusätzlich ein Batteriespeicher
eingebaut wird.
Kantonale Gebäudeversicherung Zug (GVZG)
Die neue PV-Anlage und ein fest installierter Batteriespeicher sollten der GVZG gemeldet
werden, damit die Anlage bei der Gebäudeversicherung und der Gebäudebewertung korrekt
berücksichtigt wird. Grundsätzlich sind versicherte Feuer- und Elementarschäden, etwa
durch Hagel und Sturm, ein Thema der kantonalen Gebäudeversicherung. Den konkreten
Deckungsumfang und den Selbstbehalt sollte man bestätigen lassen.
Private Gebäude- und Technikversicherung
Zusätzlich lohnt es sich, bei der privaten Versicherung die Deckung für Leitungswasser,
Glasbruch und technische Schäden zu prüfen. Insbesondere Schäden an Wechselrichter
oder Batteriespeicher durch Kurzschluss, Überspannung oder technische Defekte sind nicht
automatisch durch die kantonale Gebäudeversicherung gedeckt. Eine Zusatzdeckung für
haustechnische Anlagen kann sinnvoll sein.
Wichtig: Glasbruch an Solarmodulen
Auch wenn Solarmodule eine Glasoberfläche haben, ist ein mechanischer Modulbruch ohne
versichertes Elementarereignis nicht automatisch in einer üblichen Glasbruchversicherung
eingeschlossen. Deshalb ausdrücklich nachfragen, ob Glasbruch an PV-Modulen versichert
ist.
Der Tipp
PV-Module, Wechselrichter und Batteriespeicher bei den Versicherungen ausdrücklich
nennen und schriftlich bestätigen lassen, welche Schäden gedeckt sind und welche
Ausschlüsse oder Selbstbehalte gelten. So lassen sich unangenehme Überraschungen im
Schadenfall vermeiden.








