Mobilfubnk-Verstärker (Repeater)

Schwacher Signalempfang in unserer Garage verhindert
- das Telefonieren in der Garage
- den Zugriff auf den Bordcomputer via GSM
- den Zugriff auf Wllboxen (E-Car-Ladestationen
Abhilfe schafft hier ein Signalverstärker (auch Booster oder repeater genannt). 
Weitere Informationen hierzu auf dem Link der BAKOM:   


Mobilfunk-Verstärker (Repeater)
Schwacher Handyempfang in den eigenen vier Wänden oder im Geschäft kann uns das Leben erschweren – da liegt der Einsatz eines Repeaters nahe. Mit diesen Geräten lassen sich die Mobilfunk-Signale verstärken, zugleich können sie aber auch stören. Vor der Verwendung von Repeatern müssen deshalb mehrere Anforderungen erfüllt sein.

Konformität
Der Repeater muss konform zur Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV; SR784.101.2) oder zur EU Funk-Richtlinie (2014/53/EU) sein.

Damit soll sichergestellt werden, dass der Repeater gewisse technische Grenzwerte einhält und wenn bestimmungsgemäss eingesetzt, andere Funkanwendungen nicht stört. Mobilfunk-Repeater dürfen zum Beispiel keine Frequenzen ausserhalb der Mobilfunkbänder verstärken; deshalb ist in den Normen unter Anderem vorgegeben, welche Verstärkung an den Frequenzbandgrenzen noch zulässig ist. Das ist gerade für Breitbandverstärker eine technische Herausforderung.

Importieren Sie ein Mobilfunk-Repeater aus dem Ausland so sind Sie für dessen Konformität verantwortlich; der Import nicht konformer Funkanlagen ist strafbar.

Es gilt zu beachten, dass nur diejenigen Funkanlagen in der Liste der nichtkonformen Funkanlagen aufgelistet werden, bei denen im Zuge einer Nachweiskontrolle durch das BAKOM eine technische Nichtkonformität festgestellt wurde. Ist eine Funkanlage auf dieser Liste nicht aufgeführt, kann aus den oben genannten Gründen nicht davon ausgegangen werden, dass diese deswegen konform ist.

Einhalten der Schnittstellenanforderung
Der Repeater muss die anwendbare Schnittstellenanforderung einhalten.

Die einzelnen Schnittstellenanforderungen setzten in den jeweiligen Bereichen den nationalen Frequenzzuweisungsplan um. Der Mobilfunk-Repeater soll ja keine anderen Frequenzen als die des Mobilfunks verstärken. Eine technische Schnittstellenanforderung beinhaltet die vorgesehene Anwendung und die technischen Vorgaben, die einzuhalten sind, wenn eine Funkanlage im entsprechenden Frequenzband betrieben werden soll. Ebenfalls findet man darin Angaben zu den Nutzungseinschränkungen und Normen.

Mehr Informationen finden Sie unter: 

 
RIR0501 - Digitale zellulare Telefonie

Nationaler Frequenzzuweisungsplan

Standorte von Sendeanlagen

Erlaubnis der Mobilfunknetzbetreiber
Jeder einzelne Mobilfunknetzbetreiber, dessen Frequenzen Sie mit Ihrem Repeater verstärken, muss Ihnen sein Einverständnis dazu geben. Die Mobilfunknetzbetreiber haben für die Nutzung der Mobilfunkfrequenzen eine Konzession. Sie planen ihr Mobilfunknetz und können dabei auch die Mobilfunk-Repeater bei ihrer Planung berücksichtigen. Je nach Anforderung des Mobilfunknetzbetreiber darf ein Breitbandverstärker oder ein selektiver Verstärker eingesetzt werden. Ohne deren Einverständnis dürfen Sie den Mobilfunk-Repeater nicht in Betrieb nehmen.

Eine Installation gemäss den anerkannten Regeln der Technik
Die Installation des Repeaters muss fachgerecht erfolgen.
Sind zum Beispiel die Antennen des Repeaters zu nahe beieinander montiert oder eine zu hohe Verstärkung eingestellt, so kann der Mobilfunk-Repeater schwingen, d.h. er erzeugt von sich aus Aussendungen, die das Mobilfunknetz stören können.

Mobilfunknetzbetreiber können die Frequenzen oder die Sendeleistungen in ihrem Netz jederzeit ändern, was zur Folge haben kann, dass Repeater, die in der Vergangenheit keine Probleme verursachten, auf einmal stören.

So ist in den letzten Jahren die Mehrzahl der Störungsmeldungen auf Mobilfunk-Repeatern zurückzuführen. Funkstörungen zu beheben ist aufwendig und kann finanzielle Folgen für den Verursacher haben.  
von Wolfgang Hass 6. Mai 2025
1. Spielplatz Schaukel: neuer Holzbalken, 2 neue Sitze, Fallmatte Rutschbahn: gereinigt und poliert, neues Einsteigebrett, Fallmatte Sandkiste: Sand entnommen und mit neuem Spielsand aufgefüllt 2. Einstellplatz / Waschplatz LED-Beleuchtung Garagentor entrostet und gestrichen Aussentür entrostet und gestrichen (muss nochmals im Herbst erfolgen) Treppenbeleuchtung: neue Lampe, neuer Bewegungsmelder GSM-Booster (Spende Thomas Paly) 3. Veloraum LEd-Beleuchtung mit Bewegungsmelder 4. KABA-Schliesssystem Umstellung der Berechtigung - neue Schliesskarten 5. Aussenbeleuchtung Kurzschluss beseitigt 6. Entsorgung von "Schrott" (Spielplatz, Technikraum, Abwarteraum, Veloraum)
von Wolfgang Hass 6. Mai 2025
Bei den Arbeiten im Veloraum fiel auf, dass ca. 50% der Velos nicht fahrbereit sind. Ich möchte vorschlagen, dass wir im Herbst -wie schon vor einigen Jahren- eine kleine Inventur machen. D.h. wir versehen die Velos mit den Hausnummern. Velos ohne Hausnummer werden zusammengestellt und -wenn sich kein Eigentümer meldet- ca. 4 Wochen später entsorgt.
von Wolfgang Hass 6. Mai 2025
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von Wolfgang Hass 1. Mai 2025
von Wolfgang Hass 13. April 2025
In dieser Woche sind die Sicherungsscheine der Firma KABA verschickt worden. Jetzt könnt ihr zusätzliche "Berechtigte" selber eintragen und euch auch entscheiden, ob eine oder zwei Unterschriften für neue Schlüssel erforderlich sind. Die Formulare müssen per Einschreibesendung an KABA zurückgeschickt werden. Damit ist auch diese "Aktion" beendet.
von Wolfgang Hass 13. April 2025
Als kleine Erinnerung für unsere neuen Nachbarn: In der von allen Eigetnümern unterzeichneten Nutzungsordnung der Liegenschaften MEG 1 und MEG 2 wurde festgelegt, dass alle Spielplätze und Spielwiesen von allen Kindern der gesamten Überbauung genutzt werden dürfen. D.h. die Spielplatz der MEG 2 und die Spielwiese stehen auch euren Kindern zur Verfügung.
von Wolfgang Hass 10. April 2025
Im Veloraum ist jetzt der versprochene Bewegungsmelder eingebaut. Der Lichtschalter an der Tür ist deaktiviert.
von Wolfgang Hass 7. April 2025
Jetzt ist auch die Rutschbahn gereinigt und frisch poliert. Sie strahlt (fast) wie vor vielen Jahren. Pfahl der Schaukel ersetzt neue Sitze Kettenlänge korrigiert Fallschutzmatten an Schaukel und Rutsche erneuert Einsteigebrett Rutschbahn neu Rutschbahn gereinigt, gewachst und poliert 110 kg neuen Spielsand in Sandkiste Alte Fallschutzmartten entsorgt
von Wolfgang Hass 7. April 2025
Auf unsere letzten GV haben wir dem Einbau eines GSM-Boosters in unserer Garage zugestimmt. Seit heute ist das von Thomas Paly gestiftete Gerät nun im Einsatz. Was bedeutet das für uns (alle): Telefonempfang (GSM) jetzt auch in der Garage Abfrage von Bordcomputern in den Autos jetzt möglich Neue Wallboxen (zum Laden von E-Cars) haben heute i.d.R. ein GSM-Modem. Zugriff per Handy bzw. Telefon ist nun möglich
von Wolfgang Hass 7. April 2025
Dier Formulare für die Änderung des Schliessplans habe ich bei Schlüssel Fischer (Zug) abgegeben. Jetzt werden die neuen Schliesskarten erstellt und direkt an euch verschickt. Mit diesen Karten könnt ihr dann mit eurer Unterschrift in Zukunft Schlüssel nachfertigen lassen. @ Faried und Thomas L.: Die Schliesskarte wird an eure aktuelle Wohnadresse geschickt.
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