Mobilfubnk-Verstärker (Repeater)

Schwacher Signalempfang in unserer Garage verhindert
- das Telefonieren in der Garage
- das Telefonieren in der Garage
- den Zugriff auf den Bordcomputer via GSM
- den Zugriff auf Wllboxen (E-Car-Ladestationen
Abhilfe schafft hier ein Signalverstärker (auch Booster oder repeater genannt).
Weitere Informationen hierzu auf dem Link der BAKOM:
Mobilfunk-Verstärker (Repeater)
Schwacher Handyempfang in den eigenen vier Wänden oder im Geschäft kann uns das Leben erschweren – da liegt der Einsatz eines Repeaters nahe. Mit diesen Geräten lassen sich die Mobilfunk-Signale verstärken, zugleich können sie aber auch stören. Vor der Verwendung von Repeatern müssen deshalb mehrere Anforderungen erfüllt sein.
Konformität
Der Repeater muss konform zur Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV; SR784.101.2) oder zur EU Funk-Richtlinie (2014/53/EU) sein.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Repeater gewisse technische Grenzwerte einhält und wenn bestimmungsgemäss eingesetzt, andere Funkanwendungen nicht stört. Mobilfunk-Repeater dürfen zum Beispiel keine Frequenzen ausserhalb der Mobilfunkbänder verstärken; deshalb ist in den Normen unter Anderem vorgegeben, welche Verstärkung an den Frequenzbandgrenzen noch zulässig ist. Das ist gerade für Breitbandverstärker eine technische Herausforderung.
Importieren Sie ein Mobilfunk-Repeater aus dem Ausland so sind Sie für dessen Konformität verantwortlich; der Import nicht konformer Funkanlagen ist strafbar.
Es gilt zu beachten, dass nur diejenigen Funkanlagen in der Liste der nichtkonformen Funkanlagen aufgelistet werden, bei denen im Zuge einer Nachweiskontrolle durch das BAKOM eine technische Nichtkonformität festgestellt wurde. Ist eine Funkanlage auf dieser Liste nicht aufgeführt, kann aus den oben genannten Gründen nicht davon ausgegangen werden, dass diese deswegen konform ist.
Einhalten der Schnittstellenanforderung
Der Repeater muss die anwendbare Schnittstellenanforderung einhalten.
Die einzelnen Schnittstellenanforderungen setzten in den jeweiligen Bereichen den nationalen Frequenzzuweisungsplan um. Der Mobilfunk-Repeater soll ja keine anderen Frequenzen als die des Mobilfunks verstärken. Eine technische Schnittstellenanforderung beinhaltet die vorgesehene Anwendung und die technischen Vorgaben, die einzuhalten sind, wenn eine Funkanlage im entsprechenden Frequenzband betrieben werden soll. Ebenfalls findet man darin Angaben zu den Nutzungseinschränkungen und Normen.
Mehr Informationen finden Sie unter:
RIR0501 - Digitale zellulare Telefonie
Nationaler Frequenzzuweisungsplan
Standorte von Sendeanlagen
Erlaubnis der Mobilfunknetzbetreiber
Jeder einzelne Mobilfunknetzbetreiber, dessen Frequenzen Sie mit Ihrem Repeater verstärken, muss Ihnen sein Einverständnis dazu geben. Die Mobilfunknetzbetreiber haben für die Nutzung der Mobilfunkfrequenzen eine Konzession. Sie planen ihr Mobilfunknetz und können dabei auch die Mobilfunk-Repeater bei ihrer Planung berücksichtigen. Je nach Anforderung des Mobilfunknetzbetreiber darf ein Breitbandverstärker oder ein selektiver Verstärker eingesetzt werden. Ohne deren Einverständnis dürfen Sie den Mobilfunk-Repeater nicht in Betrieb nehmen.
Eine Installation gemäss den anerkannten Regeln der Technik
Die Installation des Repeaters muss fachgerecht erfolgen.
Sind zum Beispiel die Antennen des Repeaters zu nahe beieinander montiert oder eine zu hohe Verstärkung eingestellt, so kann der Mobilfunk-Repeater schwingen, d.h. er erzeugt von sich aus Aussendungen, die das Mobilfunknetz stören können.
Mobilfunknetzbetreiber können die Frequenzen oder die Sendeleistungen in ihrem Netz jederzeit ändern, was zur Folge haben kann, dass Repeater, die in der Vergangenheit keine Probleme verursachten, auf einmal stören.
So ist in den letzten Jahren die Mehrzahl der Störungsmeldungen auf Mobilfunk-Repeatern zurückzuführen. Funkstörungen zu beheben ist aufwendig und kann finanzielle Folgen für den Verursacher haben.

Seit einiger Zeit parken Fahrzeuge mit FR-Kennzeichen der Fa. AAG Energy AG in den Nachtstunden auf unseren Besucherparkplätzen. In der letzten Nacht hatten wir 3 (!!) Fahrzeuge dieser Firma auf unseren 4 Besucherparkplätzen. Dies hat mich dazu bewegt, eine Mail an die Firma AAG Energy AG zu schreiben. Zusätzlich habe ich eine Information an der Windschutzscheibe der Fahrzeuge hinterlassen. Die Immobilienfirma, die die Hausnummer 59 (rotes Haus) verwaltet, habe ich gebeten, eine Information zu den Besucherparkplätzen an deren Mieter weiterzuleiten. Zu eurer Information hier der Mailverkehr (ohne angehangene Bilder): +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Meine Mail vom 16.12.2025: Sehr geehrte Damen und Herren, seit geraumer Zeit parken Fahrzeuge ihrer Firma über Nacht auf den Besucherparkplätzen unserer Überbauung Zug Lüssirainstrasse. Heute Nacht belegen 3 Fahrzeuge drei unserer vier Besucherplätze. Wir können die Fahrzeuge keinem unserer Eigentümer (oder deren Besuchern) zuordnen. Bitte teilen sie uns mit, in welchem Haus sie Besucher sind (Name & Hausnummer). Wenn wir die Fahrzeuge keinem Haus zuordnen können oder keine Rückmeldung von ihnen erhalten, werden wir - die bisherige Nutzung der Parkplätze in Rechnung stellen - die Fahrzeuge abschleppen lassen - die örtliche Polizei einbinden MFG MEG 1 Lüssirainstrasse ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ AAG Energy vpm 17.12.2025: Sehr geehrte Damen und Herren, Wir sind provisorische Mieter einer Wohnung an der Lüssirainstrasse 6. Unser Vermieter ist die Gesellschaft ImmoZug. Wir halten fest, dass sich die Nutzung der Besucherparkplätze in etwa 95 % der Fälle auf ein einziges Fahrzeug beschränkt, welches ausschliesslich abends und nachts abgestellt wird und keinen dauerhaften oder missbräuchlichen Charakter aufweist. Des Weiteren waren wir Ziel von expliziten Drohungen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Parkplätze, welche sich in erheblichen Beschädigungen an unserem Fahrzeug manifestiert haben, insbesondere durch eine rund drei Meter lange Kratzspur sowie das Anbringen eines Nazi-Symbols (Hakenkreuz). Diese Handlungen stellen strafbare Handlungen dar, insbesondere Sachbeschädigung und Drohung, im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Ihre Kontaktaufnahme ermöglicht es uns nun, die Situation umfassend zu dokumentieren, und wir behalten uns ausdrücklich vor, Strafanzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten. Freundliche Grüsse Avec mes meilleures salutations, Ardit Gashi ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Meine Mail vom 17.12.2025: Sehr geehrter Herr Gashi, die von ihnen angemietete Wohnung gehört nicht zu unserer Überbauung. Unsere Parkplätze sind eindeutig gekennzeichnet und nur für die Eigentümer oder deren Gäste. Ich möchte explizit zum Ausdruck bringen, dass ich ihnen zu keiner Zeit in irgendeiner Weise gedroht oder eine Beschädigung vorgenommen habe. Ich habe auch keinerlei Kenntnis solcher Ereignisse. Ich bitte sie, von derartigen, haltlosen Unterstellungen abzusehen ! Ich bitte sie zudem ausdrücklich die Fahrzeuge zukünftig an anderer Stelle zu parken. Lageplan der Häuser MEG 1 & 2 MFG Wolfgang Hass Verwaltung MEG 1

Erneuerungsfonds - Verrechnungssteuer Geschätzte Nachbarn, da wir letztes Jahr Zinserträge auf unserem Konto für den Erneuerungsfonds hatten, wurde darauf die Verrechnungssteuer von 35 % abgezogen. Es kam die Frage auf, ob diese Verrechnungssteuer über die „Verwaltung” zurückgefordert wird oder von jedem Eigentümer selbst. Ich habe diesen Punkt heute mit dem Steueramt Zug geklärt. Herr Spichtig hat mir Folgendes erklärt: Die grosse Mehrheit der Eigentümergemeinschaften hat eine professionelle Verwaltung, die die Verrechnungssteuer zurückfordert. Da wir eine Selbstverwaltung haben, erstellen wir keine Steuererklärung als Verwaltung und können daher nicht zentral die Verrechnungssteuer zurückfordern. Somit müssen/dürfen wir alle unseren Anteil der Verrechnungssteuer in unserer privaten Steuererklärung zurückfordern. Herr Spichtig empfiehlt uns, jeweils einen Kommentar hinzuzufügen, dass wir eine Selbstverwaltung haben. Ansonsten wird dieser Abzug mit grosser Wahrscheinlichkeit automatisch gestrichen, da davon ausgegangen wird, dass die Verwaltung die Rückforderung vornimmt. Falls dieser Abzug gestrichen wurde, kann man einfach kurz beim Steueramt (041 594 20 00) anrufen und erklären, dass wir eine Selbstverwaltung sind. Somit wird das schnell und unbürokratisch angepasst. Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung. Liebe Grüsse, Stefan
1. Spielplatz Schaukel: neuer Holzbalken, 2 neue Sitze, Fallmatte Rutschbahn: gereinigt und poliert, neues Einsteigebrett, Fallmatte Sandkiste: Sand entnommen und mit neuem Spielsand aufgefüllt 2. Einstellplatz / Waschplatz LED-Beleuchtung Garagentor entrostet und gestrichen Aussentür entrostet und gestrichen (muss nochmals im Herbst erfolgen) Treppenbeleuchtung: neue Lampe, neuer Bewegungsmelder GSM-Booster (Spende Thomas Paly) 3. Veloraum LEd-Beleuchtung mit Bewegungsmelder 4. KABA-Schliesssystem Umstellung der Berechtigung - neue Schliesskarten 5. Aussenbeleuchtung Kurzschluss beseitigt 6. Entsorgung von "Schrott" (Spielplatz, Technikraum, Abwarteraum, Veloraum)

Bei den Arbeiten im Veloraum fiel auf, dass ca. 50% der Velos nicht fahrbereit sind. Ich möchte vorschlagen, dass wir im Herbst -wie schon vor einigen Jahren- eine kleine Inventur machen. D.h. wir versehen die Velos mit den Hausnummern. Velos ohne Hausnummer werden zusammengestellt und -wenn sich kein Eigentümer meldet- ca. 4 Wochen später entsorgt.
In dieser Woche sind die Sicherungsscheine der Firma KABA verschickt worden. Jetzt könnt ihr zusätzliche "Berechtigte" selber eintragen und euch auch entscheiden, ob eine oder zwei Unterschriften für neue Schlüssel erforderlich sind. Die Formulare müssen per Einschreibesendung an KABA zurückgeschickt werden. Damit ist auch diese "Aktion" beendet.
Als kleine Erinnerung für unsere neuen Nachbarn: In der von allen Eigetnümern unterzeichneten Nutzungsordnung der Liegenschaften MEG 1 und MEG 2 wurde festgelegt, dass alle Spielplätze und Spielwiesen von allen Kindern der gesamten Überbauung genutzt werden dürfen. D.h. die Spielplatz der MEG 2 und die Spielwiese stehen auch euren Kindern zur Verfügung.



